Erwachsene
Sprachfördernde Maßnahmen schaffen die Voraussetzungen für eine gelingende Integration und den Zugang zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten.
Mit dem Grundangebot an Integrationsförderung in Form von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz – wird das Sprachkursangebot früher und zielgerichteter an Neuzuwanderinnen und -zuwanderer herangetragen. In die Integrationsgrundförderung werden auch bereits länger in Deutschland lebende Zugewanderte einbezogen, sog. nachholende Integration. Das Zuwanderungsgesetz regelt seit seinem In-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 die Sprachförderung für erwachsene Zugewanderte in Form eines Grundangebotes. Detaillierte Informationen finden Sie in diesem Abschnitt unter „Integrationskurse". Neben diesem gesetzlich festgelegten Sprachförderangebot wird es auch weiterhin Sprachfördermaßnahmen geben, zum einen zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse, zum anderen auch für Personenkreise, die nicht von dem gesetzlichen Förderangebot erfasst werden.
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