Das SprachstandsfeststellungsverfahrenDas neue, zweistufige Sprachstandsfeststellungsverfahren wird in Nordrhein-Westfalen seit 2007 durchgeführt. Alle Kinder werden zwei Jahre vor der Einschulung durch einen neuen, wissenschaftlich entwickelten Sprachkompetenztest spielerisch daraufhin überprüft, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Die Teilnahme an dem Sprachkompetenztest ist verpflichtend, denn nur dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Kinder die Unterstützung erhalten, die sie auch benötigen. Eine Weigerung der Eltern, ihre Kinder dem Sprachfeststellungsverfahren zuzuführen, wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Die Schulverwaltung führt die entsprechenden Verfahren durch. Ausnahmen gibt es lediglich bei Kindern, die einen heilpädagogischen Kindergarten besuchen oder als Kind mit einer Behinderung in einem Kindergarten integrativ gefördert werden.
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