Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Einbürgerung

 

In Nordrhein-Westfalen leben tausende Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen möchten sich gerne einbürgern lassen. Sie wissen: Nur die Einbürgerung ermöglicht ihnen die uneingeschränkte Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte. Dazu gehört zum Beispiel das Wahlrecht.

Am einfachsten ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Eltern, wenn die Kinder in Deutschland geboren sind. Sie können allein aufgrund ihrer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung haben aber auch viele Menschen, die  als Ausländer in Deutschland leben. Dazu müssen sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Hier erfahren Sie, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben und wie Sie Deutsche oder Deutscher werden:

Anspruchseinbürgerung

 

Falls Sie in Deutschland geboren sind, gilt für Sie vielleicht die Optionspflicht.

Was das ist und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier:

Optionspflicht

 

Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier:

FAQ

 

Pressemeldungen

 

Weiterführende Links

 

 

 

Integration in Nordrhein-Westfalen - Unsere Infrastruktur

Interner Link zu Integration in NRW - Unsere Infrastruktur

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Arnsberg

Termine