BundesrechtAuf Bundesebene ist mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz ein Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufent-halts und der Integration von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie Ausländerinnen und Ausländern geschaffen worden. Im Folgenden werden überwiegend die von diesem Regelungswerk erfassten Gesetze - z. B. das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU - sowie weitere Gesetze und Verordnungen, die geändert worden sind, benannt.
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