Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Rechtliche Grundlagen

""Auf Bundes-, Landes und europäischer Ebene gelten Regelungswerke - gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder richtliniengemäßer Art oder in Form von Mitteilungen -, die sich mit der Einreise, dem Aufenthalt und der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (u. a. Drittstaatsangehörigen, EU-Bürgern, Asylbewerbern, Spätaussiedlern) befassen.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über Gesetze und Bestimmungen zur Aufnahme und Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern, die auf längere Sicht oder auf Dauer in die Bundesrepublik Deutschland und insbesondere nach Nordrhein–Westfalen zuwandern.

Hinzu kommen EU-Richtlinien, die u. a. die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern thematisieren. Zudem erfolgt ein Hinweis auf die europäische Informationsquelle „Europa - Dialog mit Bürgern".

Bitte wählen Sie hier:


Bundesrecht


Landesrecht


Europäisches Recht