Kommunen (die im Auftrag des Landes Integrationsaufgaben wahrnehmen)
In Nordrhein-Westfalen gibt es 396 Gemeinden und 31 Kreise.
Nach der Landesverfassung haben die Gemeinden und Gemeindeverbände die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Darüber hinaus sind sie grundsätzlich alleinige Träger der öffentlichen Verwaltung in ihrem Gebiet. Weiterhin nehmen sie Aufgaben für das Land Nordrhein-Westfalen wahr, wie z.B. bei der vorläufigen Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern. |