Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Integrationsgesetz

Als erstes Flächenland hat Nordrhein-Westfalen ein Integrationsgesetz verabschiedet.

Das "Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration" schafft mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für Menschen mit ausländischen Wurzeln. Integrationsminister Guntram Schneider zeigte sich bei seiner Rede im Düsseldorfer Landtag sicher, dass das Gesetz helfen werde, das Engagement der vielen in der Integrationsarbeit vor Ort aktiven Menschen zu bündeln und die Arbeit auch qualitativ weiterzuentwickeln. "Für das operative Geschäft vor Ort leisten wir mit der Weiterentwicklung der RAA zu "Kommunalen Integrationszentren" einen wichtigen Beitrag, flächendeckende Strukturen der örtlichen Integrationspolitik zu unterstützen."

 


Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen

Eckpunktepapier

Rede von Minister Schneider anlässlich der 2. Lesung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration in Nordrhein-Westfalen im Landtag am 8.2.2012 auf www.mais.nrw.de

Kommunale Integrationszentren

Landeskoordinierungsstelle der kommunalen Integrationszentren

Integrationspauschalen