Sozialleistungen
In besonderen Lebenssituationen haben Deutsche und anspruchsberechtigte Zugewanderte unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf Unterstützung nach den Sozialgesetzbüchern I bis XII.
Das Recht der Sozialgesetzbücher soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
(§ 1 Abs. 1 SGB)
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
- gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
- den Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine freigewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
- besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen
Sozialgesetzbücher (SGB) II - XII