Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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Sozialleistungen

In besonderen Lebenssituationen haben Deutsche und anspruchsberechtigte Zugewanderte unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf Unterstützung nach den Sozialgesetzbüchern I bis XII.


Das Recht der Sozialgesetzbücher soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, (§ 1 Abs. 1 SGB)

  • ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
  • gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
  • die Familie zu schützen und zu fördern,
  • den Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine freigewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
  • besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen


Sozialgesetzbücher (SGB) II - XII

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