Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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Antidiskriminierung


Der Gleichheitsgrundsatz  in Art. 3 des Grundgesetzes garantiert Migrantinnen und Migranten und Angehörigen ethnischer Minderheiten Chancengleichheit. Trotzdem stellen Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen im Alltag die Lebensrealität eines großen Teils dieser Menschen dar. Individuelle und institutionelle Diskriminierungen finden in allen Lebensbereichen statt.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit sind aber wesentliche Voraussetzungen für gesellschaftliche Integration. Gelungene Integration ist daher untrennbar mit der Wahrnehmung bestehender Rechte und dem Schutz vor Diskriminierung verbunden.

Seit Anfang der 90er Jahre hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kontinuierlich die Förderung von Maßnahmen und Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aufgebaut und konzeptionell weiterentwickelt. Sie ist dabei davon ausgegangen, dass Antidiskriminierungspolitik sich sowohl an die Mehrheitsgesellschaft als auch an die Zugewanderten richtet. Alle gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen sind aufgefordert, diesen Prozess zu unterstützen und ihn mit Zivilcourage zu begleiten.

Ziel der Antidiskriminierungsprojekte ist es, Diskriminierungen vorzubeugen und den von struktureller, institutioneller und individueller Diskriminierung Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Diskriminierungsopfer werden durch Vermittlung an geeignete Institutionen oder im Einzelfall, wenn keine adäquate Hilfe zur Verfügung steht, vom Antidiskriminierungsprojekt selbst unterstützt. Gleichzeitig hat das Antidiskriminierungsprojekt durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Information und Qualifizierung, daran mitzuwirken, dass Methoden zum Erkennen von Diskriminierungstatbeständen und die Überwindung von Diskriminierungen zukünftig stärker in die Arbeit der Regeldienste eingebracht werden können. Eine gute Kooperation und Vernetzung mit den jeweiligen örtlichen Hilfseinrichtungen ist hierfür Voraussetzung.

 


Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus der FH Düsseldorf


Antidiskriminierungsprojekte in Nordrhein-Westfalen


Diskriminierungsfälle 2009 - Daten und Fakten aus der Beratungspraxis des AntiDiskriminierungs Büro (ADB) Köln


Nein zu Zwangsheirat - Online-Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat


Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes


Projekt: Arbeits- und Forschungsstelle Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit


Antidiskriminierungspolitik in Europa


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


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Unterrichtsmodell: Empirische Studien durch Schüler/innen zu Ausgrenzung und Integration