Antidiskriminierung
Gleichbehandlung und Chancengleichheit sind aber wesentliche Voraussetzungen für gesellschaftliche Integration. Gelungene Integration ist daher untrennbar mit der Wahrnehmung bestehender Rechte und dem Schutz vor Diskriminierung verbunden. Seit Anfang der 90er Jahre hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kontinuierlich die Förderung von Maßnahmen und Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aufgebaut und konzeptionell weiterentwickelt. Sie ist dabei davon ausgegangen, dass Antidiskriminierungspolitik sich sowohl an die Mehrheitsgesellschaft als auch an die Zugewanderten richtet. Alle gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen sind aufgefordert, diesen Prozess zu unterstützen und ihn mit Zivilcourage zu begleiten. Ziel der Antidiskriminierungsprojekte ist es, Diskriminierungen vorzubeugen und den von struktureller, institutioneller und individueller Diskriminierung Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Diskriminierungsopfer werden durch Vermittlung an geeignete Institutionen oder im Einzelfall, wenn keine adäquate Hilfe zur Verfügung steht, vom Antidiskriminierungsprojekt selbst unterstützt. Gleichzeitig hat das Antidiskriminierungsprojekt durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Information und Qualifizierung, daran mitzuwirken, dass Methoden zum Erkennen von Diskriminierungstatbeständen und die Überwindung von Diskriminierungen zukünftig stärker in die Arbeit der Regeldienste eingebracht werden können. Eine gute Kooperation und Vernetzung mit den jeweiligen örtlichen Hilfseinrichtungen ist hierfür Voraussetzung.
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